Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entrümpler-Gorillas

Entrümpler-Gorillas

Kornhausgasse 3

89584 Ehingen (Donau)

Deutschland

Stand: November 2025

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Entrümpler-Gorillas (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Entrümpelungs-, Haushaltsauflösungs-, Transport- und damit zusammenhängende Dienstleistungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss und Angebot

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Eine mündliche Zusage ist nur bei gleichzeitiger Anzahlung bindend.

(3) Kostenvoranschläge werden nach Besichtigung vor Ort erstellt und sind 14 Tage gültig. Die Besichtigung ist für den Auftraggeber kostenfrei.

(4) Alle Preise verstehen sich als Festpreise inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Entsorgungskosten sind im Preis inbegriffen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 3 Termine und Durchführung

(1) Termine werden nach Auftragserteilung und Eingang der Anzahlung verbindlich vereinbart.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer zur Auftragserfüllung einzusetzen.

(3) Bei Terminverschiebungen durch den Auftragnehmer wird schnellstmöglich ein Ersatztermin angeboten.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, am vereinbarten Termin oder durch eine bevollmächtigte Person vor Ort zu sein und dem Auftragnehmer Zugang zu den zu entrümpelnden Räumlichkeiten zu gewähren.

(5) Sollten die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort erheblich von den bei der Besichtigung vorgefundenen Verhältnissen abweichen, behält sich der Auftragnehmer eine entsprechende Preisanpassung vor.

§ 4 Stornierung und Terminabsage durch den Auftraggeber

Stornierungsfristen und Gebühren:

a) Stornierung bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin:

  • Kostenfrei, vollständige Rückerstattung der Anzahlung

b) Stornierung 4-6 Tage vor dem vereinbarten Termin:

  • 30% des Auftragswertes als Stornierungsgebühr
  • Restliche Anzahlung wird erstattet

c) Stornierung 2-3 Tage vor dem vereinbarten Termin:

  • 50% des Auftragswertes als Stornierungsgebühr
  • Bereits gebuchte Ressourcen (Fahrzeuge, Personal, Container) können nicht mehr umgebucht werden

d) Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin:

  • 80% des Auftragswertes als Stornierungsgebühr

e) Stornierung am Tag der Durchführung oder Nichterscheinen:

  • 100% des Auftragswertes fällig
  • Kein Anspruch auf Anzahlungsrückerstattung

(2) Die Stornierung muss schriftlich (E-Mail ausreichend) erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Auftragnehmer.

(3) Bei begründeten Notfällen (nachgewiesene Krankheit, Todesfall, höhere Gewalt) kann der Auftragnehmer kulant eine reduzierte Gebühr oder kostenfreie Terminverschiebung anbieten. Dies liegt im Ermessen des Auftragnehmers.

(4) Bei Terminverschiebung durch den Auftraggeber (nicht Stornierung) gelten folgende Regelungen:

  • Bis 7 Tage vorher: kostenfrei
  • Innerhalb von 7 Tagen: 20% Bearbeitungsgebühr

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Anzahlung: Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme fällig. Erst nach Zahlungseingang wird der Termin verbindlich reserviert.

(2) Restzahlung: Die Restzahlung ist unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten und besenreiner Übergabe fällig. Die Zahlung erfolgt in bar oder per Überweisung vor Ort.

(3) Zahlungsmethoden:

  • Barzahlung vor Ort
  • Banküberweisung (Vorauskasse bei Anzahlung)
  • EC-Kartenzahlung (nach Vereinbarung)

(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

(5) Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Standardmäßig umfasst der Auftrag:

  • Komplette Ausräumung der vereinbarten Räumlichkeiten
  • Demontage von Möbeln und fest montierten Gegenständen
  • Fachgerechte Entsorgung aller Gegenstände
  • Besenreine Übergabe

(2) Besenreine Übergabe bedeutet:

  • Alle Gegenstände sind entfernt
  • Böden sind gefegt oder gesaugt
  • Wandregale, Lampen, Hängeschränke sind demontiert
  • Schrauben und Nägel sind aus Wänden und Decken entfernt
  • Treppenhaus und Zufahrtswege sind gereinigt

(3) Nicht im Leistungsumfang enthalten (außer gesondert vereinbart):

  • Renovierungsarbeiten (Malerarbeiten, Bodenverlegung etc.)
  • Reinigung von Fenstern, Türen und Wänden
  • Entsorgung von Sondermüll (Asbest, Chemikalien, Farbreste etc.)
  • Gartenarbeiten

§ 7 Wertanrechnung

(1) Verwertbare Gegenstände (Möbel, Elektrogeräte, Antiquitäten) können nach Vereinbarung vom Auftragnehmer übernommen und mit dem Auftragswert verrechnet werden.

(2) Die Wertermittlung erfolgt durch den Auftragnehmer nach marktüblichen Wiederverkaufspreisen. Der Auftraggeber hat kein Recht auf eine bestimmte Bewertung.

(3) Bei besonders wertvollen Gegenständen empfiehlt der Auftragnehmer den direkten Verkauf durch den Auftraggeber, um höhere Erlöse zu erzielen.

§ 8 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber muss wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über das Räumungsobjekt machen, insbesondere zu:

  • Größe und Umfang der Räumlichkeiten
  • Etage und Vorhandensein eines Aufzugs
  • Besondere Erschwernisse (schwere Möbel, Messie-Situation etc.)
  • Vorhandensein von Sondermüll

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle persönlichen Gegenstände und Wertgegenstände, die er behalten möchte, vor Beginn der Arbeiten zu entfernen oder deutlich zu kennzeichnen.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die notwendigen Parkgenehmigungen und Zugangsmöglichkeiten vorhanden sind.

(4) Bei falschen oder unvollständigen Angaben behält sich der Auftragnehmer eine Preisanpassung vor.

§ 9 Haftung und Versicherung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung ist pro Schadensfall auf die Höhe der Auftragssumme, maximal jedoch auf 5.000 € begrenzt.

(4) Der Auftragnehmer ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert.

(5) Für Schäden durch höhere Gewalt (Unwetter, Naturkatastrophen etc.) wird keine Haftung übernommen.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung, schriftlich zu melden.

§ 10 Entsorgung und Umweltschutz

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fachgerechten und umweltfreundlichen Entsorgung aller Gegenstände.

(2) Der Auftragnehmer verfügt über die erforderlichen Genehmigungen gemäß § 49 KrW-/AbfG für den Transport überwachungsbedürftiger Abfälle.

(3) Sondermüll und Gefahrstoffe werden nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Aufpreis entsorgt.

(4) Verwertbare Gegenstände werden soweit möglich an gemeinnützige Organisationen, Second-Hand-Läden oder bedürftige Personen gespendet.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäß DSGVO.

(2) Daten werden nur zur Auftragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

(3) Bei Messie-Situationen oder sensiblen Aufträgen wird besondere Diskretion gewahrt.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 13 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

(1) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist Ehingen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Kontakt

Entrümpler-Gorillas

Kornhausgasse 3

89584 Ehingen (Donau)

Deutschland

entruempler-gorillas@web.de

www.entruempler-gorillas.de

Hinweis: Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.